Insolvenzplan
HAIR HAUS GmbH
Viersen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur HAIR HAUS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.08.2026, Aktenzeichen 46 IN 42/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 46 IN 42/25
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 11415
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 42/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 11415 eingetragenen HAIR HAUS GmbH, Gewerbering 6-8, 41751 Viersen
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Montag, 21.09.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
46 IN 42/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 21.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 11415 eingetragenen HAIR HAUS GmbH, Gewerbering 6-8, 41751 Viersen
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Montag, 21.09.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
46 IN 42/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 21.08.2026