Forderungsprüfung
HADRES GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur HADRES GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 1501 IN 2541/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 2541/23
- Registerbezug
- München, HRB 257088
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, insbesondere Gastronomie und Hotellerie sowie deren Zulieferer; Handel mit Wein und Spirituosen.
Veröffentlichungstext
1501 IN 2541/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HADRES GmbH, Theatinerstraße 11, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fehrlage Moritz Constantin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 257088
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HADRES GmbH, Theatinerstraße 11, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fehrlage Moritz Constantin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 257088
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.08.2026