Insolvenzplan
HABERENT Baugesellschaft mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur HABERENT Baugesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 3607 IN 10019/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3607 IN 10019/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 154888
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 22.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Generalübernehmerleistungen im Bauwesen und artverwandte Baubetreuungsleistungen einschließlich Tätigkeiten nach § 34c GewO.
Termine und Fristen
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- Forderungen anmelden bis (vorbei)
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Veröffentlichungstext
3607 IN 10019/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HABERENT Baugesellschaft mbH i.L.,,
Askanischer Platz 4, 10963 Berlin, vertreten durch den Liquidator Maximilian Hägen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 154888
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Baubranche
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:
Der Beschluss vom 20. April 2026, mit dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden ist, wird im Hinblick darauf, dass seine Veröffentlichung erst heute erfolgt ist, wie folgt geändert:
In Ziffer 3 S. 1 :
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
13.07.2026
bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
In Ziffer 4 Satz 2 :
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis
13.09.2026
den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
In Ziffer 4 Satz 3 :
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis
13.07.2026,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HABERENT Baugesellschaft mbH i.L.,,
Askanischer Platz 4, 10963 Berlin, vertreten durch den Liquidator Maximilian Hägen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 154888
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Baubranche
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:
Der Beschluss vom 20. April 2026, mit dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden ist, wird im Hinblick darauf, dass seine Veröffentlichung erst heute erfolgt ist, wie folgt geändert:
In Ziffer 3 S. 1 :
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
13.07.2026
bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
In Ziffer 4 Satz 2 :
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis
13.09.2026
den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
In Ziffer 4 Satz 3 :
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis
13.07.2026,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.