Forderungsprüfung
H & W Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)
Steinfeld (Oldenburg)
Das Amtsgericht Vechta hat zur H & W Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2023, Aktenzeichen 10 IN 86/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 86/18
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 210661
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.02.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & W Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Am Tiefen Weg 3, 49439 Steinfeld (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210661), vertr. d.: Jürgen Wolf, Am Tiefen Weg 3, 49439 Steinfeld (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta, Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Zimmer B-37, niedergelegt.
Amtsgericht Vechta, 03.02.2023
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de (Wir über uns u. Datenschutz beim Amtsgericht Vechta). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta, Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Zimmer B-37, niedergelegt.
Amtsgericht Vechta, 03.02.2023
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