Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
H & W Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)
Steinfeld (Oldenburg)
Das Amtsgericht Vechta hat zur H & W Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.08.2026, Aktenzeichen 10 IN 86/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 86/18
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 210661
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 25.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & W Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Am Tiefen Weg 3, 49439 Steinfeld (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210661), vertr. d.: Jürgen Wolf, Am Tiefen Weg 3, 49439 Steinfeld (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Vergütungsanträge können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta, Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 24.08.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de (Wir über uns u. Datenschutz beim Amtsgericht Vechta). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Vergütungsanträge können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta, Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 24.08.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de (Wir über uns u. Datenschutz beim Amtsgericht Vechta). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.