Masseunzulänglichkeit
H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH
Leopoldshöhe
Das Amtsgericht Detmold hat zur H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 10 IN 9/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 9/25
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2795
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.04.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 900.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung und Übernahme von Designstudien und die Übernahme von Design- und Entwicklungsaufgaben jeglicher Art sowie die Herstellung und der Vertrieb von Prototypen, Kleinserien, Serien, Werkzeugen und Spritzgussartikeln.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2795 eingetragenen H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH, Gewerbestraße 11, 33818 Leopoldshöhe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Lanwermann und Herrn Markus Hoffmann
Geschäftszweig: Durchführung und Übernahme von Designstudien und die Übernahme von Design- und Entwicklungsaufgaben jeglicher Art pp.
ist am 01.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
10 IN 9/25
Amtsgericht Detmold, 03.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2795 eingetragenen H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH, Gewerbestraße 11, 33818 Leopoldshöhe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Lanwermann und Herrn Markus Hoffmann
Geschäftszweig: Durchführung und Übernahme von Designstudien und die Übernahme von Design- und Entwicklungsaufgaben jeglicher Art pp.
ist am 01.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
10 IN 9/25
Amtsgericht Detmold, 03.04.2025