Forderungsprüfung
Gwinner Wohndesign GmbH
Pfalzgrafenweiler
Das Amtsgericht Rottweil hat zur Gwinner Wohndesign GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 1 IN 146/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 1 IN 146/23
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 431004
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 11.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 930.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung von, Handel mit und Vertrieb von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Veröffentlichungstext
1 IN 146/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 29.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 10.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 29.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 10.12.2025
Verfahrensverlauf
- Insolvenzbekanntmachung
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme