Forderungsprüfung

Gwinner Wohndesign GmbH

Pfalzgrafenweiler

Das Amtsgericht Rottweil hat zur Gwinner Wohndesign GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2024, Aktenzeichen 1 IN 146/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rottweil
Aktenzeichen
1 IN 146/23
Registerbezug
Stuttgart, HRB 431004
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
04.09.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
930.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung von, Handel mit und Vertrieb von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Veröffentlichungstext

1 IN 146/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 02.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Sicherungsmaßnahme
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