Sicherungsmaßnahme

GVO Food GmbH

Heidelberg

Das Amtsgericht Heidelberg hat zur GVO Food GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 51 IN 562/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
51 IN 562/26
Registerbezug
Mannheim, HRB 335241
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1995
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Betreibung von Restaurations- und Kantinenbetrieben.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

51 IN 562/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
GVO Food GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Am Bahnbetriebswerk 3, 69115 Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 335241
- Schuldnerin -

Die mit Beschluss vom 02.10.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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