Sicherungsmaßnahme

Gussasphalt W & O GmbH

Greven

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Gussasphalt W & O GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen 85 IN 20/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
85 IN 20/26
Registerbezug
Steinfurt, HRB 10799
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Produktion von Gussasphalt, die Ausführung von Asphaltarbeiten, Betonarbeiten, Bauwerksabdichtungen, Betonsanierungen, Verarbeitung von Kunststoffen an Bauwerken und der Handel mit Baustoffen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 20/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10799 eingetragenen Gussasphalt W & O GmbH, Buchenweg 43, 48282 Emsdetten, frühere Anschrift: Gutenbergstraße 34, 48268 Greven,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Wellerdieck, Silberweg 8, 48282 Emsdetten

werden die am 06.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Michels über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

85 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 15.06.2026

Verfahrensverlauf

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