Vergütungsfestsetzung
Günther-Bau Verwaltungs-GmbH
Stadtsteinach
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Günther-Bau Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen IN 116/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 116/23
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 2808
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 116/23
In dem Verfahren über den Antrag d.
Günther-Bau Verwaltungs-GmbH, Industriestraße 27, 95346 Stadtsteinach, vertreten durch den Geschäftsführer Fastlich Ori
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 2808
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte F.E.L.S Rechtsanwälte, Dr. Fleischmann, Dr. Scheder, Dr. Mronz, Dr. Petrick PartGmbB, Löhestraße 11 / Rathenaustraße 30, 95444 Bayreuth, Gz.: 06051F23/W/sm
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth Insolvenzgericht, den 14.08.2026
In dem Verfahren über den Antrag d.
Günther-Bau Verwaltungs-GmbH, Industriestraße 27, 95346 Stadtsteinach, vertreten durch den Geschäftsführer Fastlich Ori
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 2808
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte F.E.L.S Rechtsanwälte, Dr. Fleischmann, Dr. Scheder, Dr. Mronz, Dr. Petrick PartGmbB, Löhestraße 11 / Rathenaustraße 30, 95444 Bayreuth, Gz.: 06051F23/W/sm
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth Insolvenzgericht, den 14.08.2026