Aufhebung des Verfahrens

Günter Janik GmbH

Porta-Westfalica

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Günter Janik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 424/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 424/20
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5918
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Hans-Achim Ernst
Im Handelsregister seit
2000
Stammkapital
2.025.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Aluminium und Zink- Druckgussteilen und deren CMC- Bearbeitung und Montage und der Handel mit Kunststoffspritzgussteilen aller Art und alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 424/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 5918 eingetragenen Günter Janik GmbH, Hebbelstraße 5, 32457 Porta Westfalica, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Janik, Hebbelstraße 5, 32457 Porta Westfalica

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jochen Willmann, Pickertstraße 21, 33719 Bielefeld

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen

wird heute, am 22.06.2026, um 10:21 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 424/20
Amtsgericht Bielefeld, 22.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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