Aufhebung des Verfahrens

Güngör, Ismail

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Güngör, Ismail eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 67b IN 39/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 39/24
Registerbezug
Hamburg, HRA 99168
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Ismail Güngör, geboren am 30.12.1971, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 99168 eingetragenen Firma "Ross Lager und Container Service e.K."

wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

67b IN 39/24
Amtsgericht Hamburg, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Restschuldbefreiung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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