Sicherungsmaßnahme
Günes, Eray
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Günes, Eray eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2025, Aktenzeichen 25 IN 119/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 119/25
- Registerbezug
- Siegen, HRA 9553
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.06.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Björn-Till Till
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Eray Günes, geboren am 22.02.1990, Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K.
ist am 18.06.2025, um 09:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Riehler Platz 5, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 119/25
Amtsgericht Siegen, 18.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Eray Günes, geboren am 22.02.1990, Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K.
ist am 18.06.2025, um 09:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Riehler Platz 5, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 119/25
Amtsgericht Siegen, 18.06.2025