Forderungsprüfung
GTA Maschinensysteme GmbH
Hamminkeln
Das Amtsgericht Duisburg hat zur GTA Maschinensysteme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2025, Aktenzeichen 62 IN 17/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 62 IN 17/23
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 10595
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10595 eingetragenen GTA Maschinensysteme GmbH, Loikumer Rott 23, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hüßon, Lindenstraße 10, 46539 Dinslaken
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
62 IN 17/23
Amtsgericht Duisburg, 23.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10595 eingetragenen GTA Maschinensysteme GmbH, Loikumer Rott 23, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hüßon, Lindenstraße 10, 46539 Dinslaken
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
62 IN 17/23
Amtsgericht Duisburg, 23.06.2025