Sicherungsmaßnahme
GTA Maschinensysteme GmbH
Hamminkeln
Das Amtsgericht Duisburg hat zur GTA Maschinensysteme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2023, Aktenzeichen 62 IN 17/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 62 IN 17/23
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 10595
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.01.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Leo Schoofs
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 17/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10595 eingetragenen GTA Maschinensysteme GmbH, Loikumer Rott 23, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hüßon, Lindenstr. 10, 46539 Dinslaken
ist am 31.01.2023, um 10:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
62 IN 17/23
Amtsgericht Duisburg, 31.01.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10595 eingetragenen GTA Maschinensysteme GmbH, Loikumer Rott 23, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hüßon, Lindenstr. 10, 46539 Dinslaken
ist am 31.01.2023, um 10:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
62 IN 17/23
Amtsgericht Duisburg, 31.01.2023