Insolvenzbekanntmachung

GS Brands GmbH

Wolfsburg

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur GS Brands GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2025, Aktenzeichen 25 IN 87/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 87/25
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208443
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.08.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Sie erhalten anliegend den Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung mit der Bitte um weitere Veranlassung. Sie werden gebeten, Ihre gutachterliche Stellungnahme binnen einer Frist von

vier Wochen

abzugeben und ggf. Hinderungsgründe mitzuteilen.

Sie sind mit der Durchführung der Zustellungen an die Drittschuldner beauftragt worden §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO). Sie werden daher gebeten, die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner zu bewirken.

Belehrung gemäß § 2 Abs. 1 JVEG:

Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird.

Die Frist beginnt

1. im Fall der schriftlichen Begutachtung mit Eingang des Gutachtens bei der Stelle, die den Berechtigten beauftragt hat,
2. im Fall der Vernehmung als Sachverständiger mit Beendigung der Vernehmung oder Zuziehung,
3. bei vorzeitiger Beendigung der Heranziehung oder des Auftrags in den Fällen der Nummer 1 und 2 mit der Bekanntgabe der Erledigung an den Berechtigten.

Wird der Berechtigte in den Fällen der Nummer 1 und 2 in demselben Verfahren, im gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug mehrfach herangezogen, ist für den Beginn aller Fristen die letzte Heranziehung maßgebend.

Mit freundlichen Grüßen

Neumann
Richter am Amtsgericht

Dieses Schreiben ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 InsO ohne Unterschrift/Signatur und Beglaubigung gültig.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Insolvenzbekanntmachung