Insolvenzbekanntmachung
GS Abbruchtechnik GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur GS Abbruchtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.08.2023, Aktenzeichen 500 IN 116/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 116/19
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 82973
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.08.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Klage auf Feststellung von Forderungen gegen den vormaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, bestimmt auf
Freitag, 20.10.2023, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 28.08.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Klage auf Feststellung von Forderungen gegen den vormaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, bestimmt auf
Freitag, 20.10.2023, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 28.08.2023