Forderungsprüfung
GS Abbruchtechnik GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur GS Abbruchtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.03.2025, Aktenzeichen 500 IN 116/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 116/19
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 82973
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 06.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 06.03.2025