Insolvenzbekanntmachung
Gruhn, Nicolai Alexander
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Gruhn, Nicolai Alexander eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 75 IN 41/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 75 IN 41/22
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 7854
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.04.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolai Alexander Gruhn, wohnhaft Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Amtsgericht Münster - 75 IN 41/22 -, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4+6, 33330 Gütersloh, ist der Schuldner einzelunternehmerisch mit der "Alltagsbetreuung von Menschen mit Pflegegrad", ansässig Wermelingstraße 34, 48149 Münster, selbstständig tätig.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 19. März 2026, dem Schuldner zugegangen am 26.03.2026, gegenüber dem Schuldner erklärt, dass gemäß § 35 Abs. 2 InsO Vermögen aus den selbstständigen Tätigkeiten mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus diesen Tätigkeiten nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Der Schuldner wurde auf die Regelung des § 295a InsO hingewiesen."
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 01.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolai Alexander Gruhn, wohnhaft Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Amtsgericht Münster - 75 IN 41/22 -, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4+6, 33330 Gütersloh, ist der Schuldner einzelunternehmerisch mit der "Alltagsbetreuung von Menschen mit Pflegegrad", ansässig Wermelingstraße 34, 48149 Münster, selbstständig tätig.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 19. März 2026, dem Schuldner zugegangen am 26.03.2026, gegenüber dem Schuldner erklärt, dass gemäß § 35 Abs. 2 InsO Vermögen aus den selbstständigen Tätigkeiten mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus diesen Tätigkeiten nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Der Schuldner wurde auf die Regelung des § 295a InsO hingewiesen."
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 01.04.2026