Forderungsprüfung
Gruhn, Nicolai Alexander
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Gruhn, Nicolai Alexander eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2023, Aktenzeichen 75 IN 41/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 75 IN 41/22
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 7854
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.06.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 15.06.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 15.06.2023