Insolvenzbekanntmachung

Gruber Stahlbau GmbH

Unterdietfurt

Das Amtsgericht Landshut hat zur Gruber Stahlbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen IN 933/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 933/25
Registerbezug
Landshut, HRB 6541
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
20.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführung von Stahlbauarbeiten.

Veröffentlichungstext

IN 933/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gruber Stahlbau GmbH, Gewerbegebiet Handwerk 10, 84339 Unterdietfurt, vertreten durch die Geschäftsführerin Frischhut Daniela
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 6541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Reischl Klaus, Südtiroler Straße 1 a, 94036 Passau

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Es wird zugestimmt, dass das Patent (DE-Aktenzeichen 50 2012 006
356.6), „Verfahren zum Herstellen und Montieren eines Bauteils und Trans-
portschutzhülle eines Bauteils“, mit allen übertragbaren Rechten und den
vorhandenen Gebietsausbreitungen zu einem Kaufpreis in Höhe von
25.000,00 € zzgl. USt. an einen Interessenten verkauft und übertragen wer-
den darf.
2. Es wird zugestimmt, dass das Gebrauchsmuster (DE-Aktenzeichen 20
2022 001 291.8) „Fliegerhangar zum Unterstellen von Kleinflugzeugen und
anderes zB. KFZ Oldtimer“ mit allen übertragbaren Rechten und den vor-
handenen Gebietsausbreitungen an einen Interessenten für mindestens
1.000,00 € zzgl. USt. verkauft und übertragen werden darf.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten