Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
GROS Sicherheit GmbH
Oppenheim
Das Amtsgericht Mainz hat zur GROS Sicherheit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 280 IN 16/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 16/26
- Registerbezug
- Mainz, HRB 49390
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 06.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dienstleistungen im Bereich der Industrie-, Wirtschaft-, Gewerbe- und Werksicherheit, insbesondere Bewachungsdienstleistungen bezüglich Veranstaltungen, Objekten und Personen, ferner die Beratung und Serviceleistungen in den Bereichen Industrie-, Wirtschaft-, Gewerbe- und Werksicherheit, Facility Management und Veranstaltungsmanagement, jedoch sämtlich mit Ausnahme nicht genehmigter erlaubnispflic …
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
280 IN 16/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROS Sicherheit GmbH, vertr. d. d. GF Sami Aita, Wormser Str. 84, 55276 Oppenheim (AG Mainz, HRB 49390), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 05.05.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 05.05.2026