Eröffnung des Verfahrens

Grillspezialitäten Syrau UG (haftungsbeschränkt)

Syrau

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der Grillspezialitäten Syrau UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 08.11.2021, Aktenzeichen 306 IN 1361/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
306 IN 1361/21
Registerbezug
Chemnitz, HRB 32331
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
08.11.2021
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Andreas Hiecke

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 519 IN 1361/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grillspezialitäten Syrau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 3, 08548 Syrau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32331
vertreten durch die Geschäftsführerin Barbara Diehr

ergeht am 03.11.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 03.11.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 276328
Telefax: 03741 276320
Email geschäftlich: ahiecke@profpannen.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 23.12.2021 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.02.2022 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens