Aufhebung des Verfahrens
GPP Projektentwicklung GmbH
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur GPP Projektentwicklung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 90 IN 38/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 38/18
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 10173
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Joachim C. Mohlitz
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 38/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10173 eingetragenen GPP Projektentwicklung GmbH, Lookdyk 96, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Lüth, Lookdyk 96, 47839 Krefeld
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
wird heute, am 29.09.2026, um 14:12 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
90 IN 38/18
Amtsgericht Krefeld, 29.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10173 eingetragenen GPP Projektentwicklung GmbH, Lookdyk 96, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Lüth, Lookdyk 96, 47839 Krefeld
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
wird heute, am 29.09.2026, um 14:12 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
90 IN 38/18
Amtsgericht Krefeld, 29.09.2026