Forderungsprüfung
GPG Digitaldruck GmbH
Koblenz
Das Amtsgericht Koblenz hat zur GPG Digitaldruck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2025, Aktenzeichen 21 IN 105/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 105/20
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23259
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 01.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Digitaldruck GmbH, August-Borsig-Straße 11a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 23259), vertr. d.: 1. Anton Fries, Moltkestraße 11, 56068 Koblenz, (Geschäftsführer), 2. Daniel Gutendorf, Amselstraße 29, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 12.11.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 01.10.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 105/20
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 01.10.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 105/20