Forderungsprüfung
Global Wood Service GmbH
Wismar
Das Amtsgericht Schwerin hat zur Global Wood Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.04.2024, Aktenzeichen 580 IN 260/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 260/18
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 32387
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 18.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
580 IN 260/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Global Wood Service GmbH, Poeler Straße 85 a, 23970 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Peter H. Leibold
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 32387
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 18.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Global Wood Service GmbH, Poeler Straße 85 a, 23970 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Peter H. Leibold
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 32387
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 18.04.2024