Forderungsprüfung
Global Wood Service GmbH
Wismar
Das Amtsgericht Schwerin hat zur Global Wood Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2019, Aktenzeichen 580 IN 260/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 260/18
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 32387
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 16.10.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
580 IN 260/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Global Wood Service GmbH, Poeler Straße 85 a, 23970 Wismar, vertreten durch den
Geschäftsführer Peter H. Leibold
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 32387
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 15.10.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Global Wood Service GmbH, Poeler Straße 85 a, 23970 Wismar, vertreten durch den
Geschäftsführer Peter H. Leibold
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 32387
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 15.10.2019