Insolvenzbekanntmachung
Glazon Haustechnik GmbH
Bad Essen
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Glazon Haustechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.03.2026, Aktenzeichen 64 IN 6/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 64 IN 6/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 220616
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Heizungsbau, die Klima- und Lüftungstechnik einschließlich Sanitärtechnik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
64 IN 6/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glazon Haustechnik GmbH, c/o Sergej Schuler, An der Pfarre 5, 49152 Bad Essen (AG Osnabrück, HRB 220616), vertr. d.: Sergej Schuler, An der Pfarre 5, 49152 Bad Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
Montag, 23.03.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 InsO zur Veräußerung des zur Insolvenzmasse gehörenden Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Osnabrück, Grundbuch von Rabber, Blatt 872:
1. Gemarkung Rabber, Flur 10, Flurstück 149/1, Größe: 357 qm, nähere Bezeichnung: Wohnbaufläche, bebaut mit einem Rohbau, Sonnenfeld 8 A, 49152 Bad Essen, zur Veräußerung an die Käufer zu einem Kaufpreis in Höhe von 137.000,00 €; sowie
2. Gemarkung Rabber, Flur 10, Flurstück 149/2, Größe: 404 qm, nähere Bezeichnung: Wohnbaufläche, bebaut mit einem Rohbau, Sonnenfeld 8, 49152 Bad Essen, zur Veräußerung an den Käufer zu einem Kaufpreis in Höhe von 140.000,00 €.
Der Antrag des Insolvenzverwalters nebst Kopien der beiden Immobilienkaufverträge liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Einwendungen müssen schriftlich bis zum 19.03.2026 beim Insolvenzgericht eingehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies bedeutet im Falle der vorliegenden Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren, dass bis zum 19.03.2026 keine entgegenstehenden Anträge bzw. Widersprüche eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 02.03.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
Montag, 23.03.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 InsO zur Veräußerung des zur Insolvenzmasse gehörenden Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Osnabrück, Grundbuch von Rabber, Blatt 872:
1. Gemarkung Rabber, Flur 10, Flurstück 149/1, Größe: 357 qm, nähere Bezeichnung: Wohnbaufläche, bebaut mit einem Rohbau, Sonnenfeld 8 A, 49152 Bad Essen, zur Veräußerung an die Käufer zu einem Kaufpreis in Höhe von 137.000,00 €; sowie
2. Gemarkung Rabber, Flur 10, Flurstück 149/2, Größe: 404 qm, nähere Bezeichnung: Wohnbaufläche, bebaut mit einem Rohbau, Sonnenfeld 8, 49152 Bad Essen, zur Veräußerung an den Käufer zu einem Kaufpreis in Höhe von 140.000,00 €.
Der Antrag des Insolvenzverwalters nebst Kopien der beiden Immobilienkaufverträge liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Einwendungen müssen schriftlich bis zum 19.03.2026 beim Insolvenzgericht eingehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies bedeutet im Falle der vorliegenden Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren, dass bis zum 19.03.2026 keine entgegenstehenden Anträge bzw. Widersprüche eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 02.03.2026