Forderungsprüfung
Glasmaschinenbau Freital GmbH
Freital
Das Amtsgericht Dresden hat zur Glasmaschinenbau Freital GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2019, Aktenzeichen 542 IN 126/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 126/19
- Registerbezug
- Dresden, HRB 397
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 04.03.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 126/19
532/542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH,
Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
- wurde am 01.03.2019 um 18:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email
geschäftlich: InsODresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon
geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
10.04.2019 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1 anberaumt auf Dienstag,
21.05.2019, 10:00 Uhr, D131.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden, Olbrichtplatz 1 anberaumt auf Dienstag, 21.05.2019, 10:00 Uhr, D 131.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 126/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.03.2019
532/542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH,
Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
- wurde am 01.03.2019 um 18:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email
geschäftlich: InsODresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon
geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
10.04.2019 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1 anberaumt auf Dienstag,
21.05.2019, 10:00 Uhr, D131.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden, Olbrichtplatz 1 anberaumt auf Dienstag, 21.05.2019, 10:00 Uhr, D 131.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 126/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.03.2019