Forderungsprüfung
Glasmaschinenbau Freital GmbH
Freital
Das Amtsgericht Dresden hat zur Glasmaschinenbau Freital GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2026, Aktenzeichen 542 IN 126/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 126/19
- Registerbezug
- Dresden, HRB 397
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 26.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH, Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
ergeht am 25.02.2026 nachfolgende Entscheidung: 1,Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH, Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
ergeht am 25.02.2026 nachfolgende Entscheidung: 1,Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.