Sicherungsmaßnahme
Gissler & Pass Rodenberg GmbH
Rodenberg
Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Gissler & Pass Rodenberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.02.2026, Aktenzeichen 47 IN 118/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 118/25
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 202429
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 17.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Die Herstellung von Wellpappe und Wellpapperzeugnissen und der Handel mit solchen Erzeugnissen, insbesondere in Fortführung der Betriebsstätte in Rodenberg der Firma Gissler & Pass GmbH mit Sitz in Jülich. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, zur Errichtung von Zweigniederlassungen i …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
47 IN 118/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gissler & Pass Rodenberg GmbH, Krümmeweg 1, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRB 202429), vertr. d.: Claudia Gissler-Weber, (Geschäftsführerin), hat das Gericht zusätzlich zu der am 14.01.2026 um 09:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung Sicherungsmaßnahmen zur Nutzung von IT und Werkzeugen/ Klischees angeordnet. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg einsehbar.
Amtsgericht Bückeburg, 17.02.2026
Amtsgericht Bückeburg, 17.02.2026