Aufhebung des Verfahrens
Gissler & Pass Rodenberg GmbH
Rodenberg
Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Gissler & Pass Rodenberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen 47 IN 118/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 118/25
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 202429
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 26.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Die Herstellung von Wellpappe und Wellpapperzeugnissen und der Handel mit solchen Erzeugnissen, insbesondere in Fortführung der Betriebsstätte in Rodenberg der Firma Gissler & Pass GmbH mit Sitz in Jülich. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, zur Errichtung von Zweigniederlassungen i …
Veröffentlichungstext
47 IN 118/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gissler & Pass Rodenberg GmbH, Krümmeweg 1, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRB 202429), vertr. d.: Claudia Gissler-Weber, Prinzengracht 30, 52428 Jülich, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 25.06.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 25.06.2026