Aufhebung des Verfahrens
GibConsult GmbH
Eggolsheim
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur GibConsult GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2016, Aktenzeichen 145 IN 601/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 601/15
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 4066
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2016
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Dirk Andres
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 25.100 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen, Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und verwandte Bereiche einschließlich der Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 601/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 4066 eingetragenen
GibConsult GmbH, In der Büg 7, 91330 Eggolsheim, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Axel Haider, Stöckerberg 1, 42651 Solingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Morison Köln AG, Oststr. 11-13, 50996 Köln
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Brühler
Straße 55, 42657 Solingen, Telefon: 0212 52 08 84 39 1, Fax: 0212 52 08 84
39-9.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103
Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
145 IN 601/15
Amtsgericht Wuppertal, 04.04.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 4066 eingetragenen
GibConsult GmbH, In der Büg 7, 91330 Eggolsheim, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Axel Haider, Stöckerberg 1, 42651 Solingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Morison Köln AG, Oststr. 11-13, 50996 Köln
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Brühler
Straße 55, 42657 Solingen, Telefon: 0212 52 08 84 39 1, Fax: 0212 52 08 84
39-9.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103
Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
145 IN 601/15
Amtsgericht Wuppertal, 04.04.2016