Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
GGG Gastro GmbH Gifhorn Betreiber der Gaststätten "Alte Ziege", "Rockbar Flax", "Allerwelle Bistro"
Gifhorn
Das Amtsgericht Gifhorn hat zur GGG Gastro GmbH Gifhorn Betreiber der Gaststätten "Alte Ziege", "Rockbar Flax", "Allerwelle Bistro" eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2025, Aktenzeichen 35 IN 188/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 188/19
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205832
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb von Gastronomieobjekten aller Art, insbesondere von Bars und Restaurants, Groß- und Einzelhandel mit Getränken, Tabakwaren und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen, An- und Verpachtung von Gastronomie- und Hotellerieobjekten, beratende Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten sowie Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen al …
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
35 IN 188/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGG Gastro GmbH Gifhorn Betreiber der Gaststätten "Alte Ziege", "Rockbar Flax", "Allerwelle Bistro", vertr. d. d. GF Nicole Rudbach und Güler Demirci, Braunschweiger Straße 1, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 205832), vertr. d.: 1. Güler Demirci, Potsdamer Str. 1, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführerin), 2. Nicole Rudbach, Braunschweiger Str. 139 d, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 02.10.2025
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 02.10.2025