Insolvenzbekanntmachung
Getränkemarkt Reinicke GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Getränkemarkt Reinicke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2025, Aktenzeichen 109 IN 67/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 67/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 109434
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 27.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vergleichs zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftung vom 18.08.2025
bestimmt auf
Mittwoch, 10.09.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vergleichs zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftung vom 18.08.2025
bestimmt auf
Mittwoch, 10.09.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.08.2025