Schlusstermin
Getränkemarkt Reinicke GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Getränkemarkt Reinicke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 109 IN 67/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 67/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 109434
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 5 aus.
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 20.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 5 aus.
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 20.05.2026