Verteilungsverzeichnis
Getränkeland Anita Dewender UG
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur Getränkeland Anita Dewender UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2025, Aktenzeichen 80 IN 770/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 770/19
- Registerbezug
- Bochum, HRB 13264
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.02.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 1 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Einzelhandel mit Lebensmittelwaren aller Art
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 770/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13264 eingetragenen Getränkeland Anita Dewender UG, Hattinger Str. 620, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anita Dewender, Kemnader Str. 12, 44797 Bochum
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 72.007,28 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.673,24 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 770/19
Amtsgericht Bochum, 05.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13264 eingetragenen Getränkeland Anita Dewender UG, Hattinger Str. 620, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anita Dewender, Kemnader Str. 12, 44797 Bochum
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 72.007,28 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.673,24 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 770/19
Amtsgericht Bochum, 05.02.2025