Insolvenzbekanntmachung

GeSa Projekt GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur GeSa Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 3617 IN 11248/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3617 IN 11248/25
Registerbezug
Berlin, HRB 214946
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
07.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bahndienstleistungen, Baustellensicherung, Objektsicherung sowie Betoninstandsetzung gemäß ZDV-Ing., Beschichtung, Abdichtung, Rissinjektion, Gebäude-, Bauwerks- und Mauerwerkstrockenlegung, Hydroisolierung, Spritzbeton, Hochdruck- und Strahlarbeiten, Kernbohrungen, Abrissarbeiten, Fassadensanierung, Korrosionsschutz, Trockenbau, Estricharbeiten, Baustellenbereinigung und Baustoffhandel sowie alle …

Veröffentlichungstext

3617 IN 11248/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GeSa Projekt GmbH, Zum Wald 10, 39319 Jerichow, vertreten durch die Geschäftsführerin Alba Onodi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 214946
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den Abschluss eines Vergleichs mit dem Anfechtungsgegner, Herrn Thomas Zitzmann, bezüglich des gegen ihn bestehenden Anspruchs auf Anfechtungsanspruchs gemäß
§§ 129, 131, 134, 143 InsO.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
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