Sicherungsmaßnahme
Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.11.2023, Aktenzeichen 500 IN 192/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 192/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 17494
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Uwe Paul
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 192/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 17494 eingetragenen Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb, Stresemannstraße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedhelm Kühn,
ist am 08.11.2023, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 192/23
Amtsgericht Düsseldorf, 08.11.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 17494 eingetragenen Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb, Stresemannstraße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedhelm Kühn,
ist am 08.11.2023, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 192/23
Amtsgericht Düsseldorf, 08.11.2023