Forderungsprüfung
Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2025, Aktenzeichen 500 IN 192/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 192/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 17494
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 192/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 17494 eingetragenen Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb, Stresemannstraße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedhelm Kühn,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 192/23
Amtsgericht Düsseldorf, 18.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 17494 eingetragenen Georg Kühn GmbH Reprografischer Betrieb, Stresemannstraße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedhelm Kühn,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 192/23
Amtsgericht Düsseldorf, 18.07.2025