Forderungsprüfung
Generation Yes Onlinehandel GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Generation Yes Onlinehandel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 36g IN 498/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 498/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 178542
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 27.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 33.627 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Online-Handel mit verschiedenen Produkten, insbesondere elektronischen Haushaltswaren.
- Branchenindikator
- Handel & E-Commerce (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36g IN 498/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Generation Yes Onlinehandel GmbH, Hertzstraße 71, 13158 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Berchtold und Moritz Putzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 178542
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7- 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Generation Yes Onlinehandel GmbH, Hertzstraße 71, 13158 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Berchtold und Moritz Putzer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 178542
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7- 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.01.2026