Forderungsprüfung

Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH

Betzenweiler

Das Amtsgericht Ravensburg hat zur Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.02.2022, Aktenzeichen 20 IN 314/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 314/20
Registerbezug
Ulm, HRB 650260
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
22.02.2022
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
40.903,35 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Metallbearbeitung und Maschinenbau
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

20 IN 314/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler, Alleshauser Strasse 9, 88422 Betzenweiler und Karl Lehn, Etrichgasse 7, 2603 Felixdorf, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schmidt & Sellerbeck, Carl-Benz-Straße 5, 88696 Owingen, Gz.: 393/20 ev

1. Die Prüfung der bis 01.11.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 113-125 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 22.02.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
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