Aufhebung des Verfahrens
GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH
Herne
Das Amtsgericht Bochum hat zur GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 80 IN 146/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 146/24
- Registerbezug
- Bochum, HRB 9923
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.02.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb und die Verwaltung von Einrichtungen der Gesundheits-, Sozial- und Altenpflege. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann insbesondere die Verwaltung sowie die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand übernehmen. Sie darf auch Zw …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9923 eingetragenen GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH, Eickeler Bruch 37, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Harald Pfannkuch, Huffmannstr. 106, 45239 Essen
wird die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 08.10.2024 aufgehoben, weil die Erfüllung der Ansprüche, welche überwacht wird, gewährleistet ist, § 268 Absatz 1 Ziffer 1 InsO.
80 IN 146/24
Amtsgericht Bochum, 02.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9923 eingetragenen GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH, Eickeler Bruch 37, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Harald Pfannkuch, Huffmannstr. 106, 45239 Essen
wird die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 08.10.2024 aufgehoben, weil die Erfüllung der Ansprüche, welche überwacht wird, gewährleistet ist, § 268 Absatz 1 Ziffer 1 InsO.
80 IN 146/24
Amtsgericht Bochum, 02.02.2026