Sicherungsmaßnahme

Garten- und Landschaftsbau Jähnert UG (haftungsbeschränkt)

Mülheim a. d. RUhr

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Garten- und Landschaftsbau Jähnert UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2024, Aktenzeichen 604 IN 26/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
604 IN 26/24
Registerbezug
Duisburg, HRB 24310
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.06.2024
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Thomas Bückmann
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist der Garten- und Landschaftsbau.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 604 IN 26/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24310 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Jähnert UG (haftungsbeschränkt), Kruppstraße 196, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Hansen, Kruppstraße 196, 45472 Mülheim an der Ruhr und die Gesellschafterin Frau Kristina Jähnert, Kruppstraße 196, 45472 Mülheim an der Ruhr

ist am 12.06.2024, um 16:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Kohlenkamp 39, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

604 IN 26/24
Amtsgericht Duisburg, 12.06.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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