Aufhebung des Verfahrens

Garten- und Landschaftsbau Jähnert UG (haftungsbeschränkt)

Mülheim a. d. RUhr

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Garten- und Landschaftsbau Jähnert UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 604 IN 26/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
604 IN 26/24
Registerbezug
Duisburg, HRB 24310
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Thomas Bückmann
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist der Garten- und Landschaftsbau.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 604 IN 26/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24310 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Jähnert UG (haftungsbeschränkt), Kruppstraße 196, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Hansen, Kruppstraße 196, 45472 Mülheim an der Ruhr und die Gesellschafterin Frau Kristina Jähnert, Kruppstraße 196, 45472 Mülheim an der Ruhr

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Kohlenkamp 39, 45468 Mülheim an der Ruhr

wird heute, am 18.09.2026, um 11:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
604 IN 26/24
Amtsgericht Duisburg, 18.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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