Masseunzulänglichkeit
Galant Gartengestaltung und Ingenieurbüro Schirmer GmbH
Schkeuditz
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Galant Gartengestaltung und Ingenieurbüro Schirmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 405 IN 1906/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1906/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 37014
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Garten- und Landschaftsbau, Baubetreuung
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1906/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Galant Gartengestaltung und Ingenieurbüro Schirmer GmbH, Westringstraße 17, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 37014
vertreten durch den Geschäftsführer Steven Enrico Höft
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 14.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Katrin Hahn, Müller/Hahn Insolvenzverwaltung GbR Mottelerstraße 21-23, 04155 Leipzig, Email geschäftlich: info-lp@insares.de, Website: www.insares.de, Telefax: 0341 24250789, Telefon geschäftlich: 0341 24250780
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 405 IN 1906/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Galant Gartengestaltung und Ingenieurbüro Schirmer GmbH, Westringstraße 17, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 37014
vertreten durch den Geschäftsführer Steven Enrico Höft
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 14.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Katrin Hahn, Müller/Hahn Insolvenzverwaltung GbR Mottelerstraße 21-23, 04155 Leipzig, Email geschäftlich: info-lp@insares.de, Website: www.insares.de, Telefax: 0341 24250789, Telefon geschäftlich: 0341 24250780
schriftlich geltend zu machen.