Eröffnung des Verfahrens
Gärtner Pötschke Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals firmierend unter Gärtner Pötschke GmbH
Kaarst
Das Amtsgericht Düsseldorf hat über das Vermögen der Gärtner Pötschke Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals firmierend unter Gärtner Pötschke GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.05.2019, Aktenzeichen 503 IN 33/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 33/19
- Registerbezug
- Neuss, HRB HRB 5138
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.05.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 33/19
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 5138 eingetragenen
Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Kluth, Herrn Dr. Dirk Deppe, Herrn
Bernd Brodeßer und Frau Cornelia Pötschke-Kirchhartz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2019, um 12:36
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str.
1, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom
22.02.2019 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren
(§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO)
eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, Butzweilerhofallee 1, 50829 Köln
Jürgen Kalina, Hauptstraße 19, 41747 Viersen
Landgard Blumen & Pflanzen GmbH, An den Klus 46, 47608 Geldern
Laudert GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 8, 48691 Vreden
Sparkasse Neuss, Oberstraße 110-124, 41460 Neuss.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 04.07.2019, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2.
Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters,
.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 19.06.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339
niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung
ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179
Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden
Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die
Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich
in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Düsseldorf, 01.05.2019
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 5138 eingetragenen
Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Kluth, Herrn Dr. Dirk Deppe, Herrn
Bernd Brodeßer und Frau Cornelia Pötschke-Kirchhartz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2019, um 12:36
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str.
1, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom
22.02.2019 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren
(§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO)
eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, Butzweilerhofallee 1, 50829 Köln
Jürgen Kalina, Hauptstraße 19, 41747 Viersen
Landgard Blumen & Pflanzen GmbH, An den Klus 46, 47608 Geldern
Laudert GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 8, 48691 Vreden
Sparkasse Neuss, Oberstraße 110-124, 41460 Neuss.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 04.07.2019, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2.
Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters,
.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 19.06.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339
niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung
ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179
Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden
Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die
Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich
in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Düsseldorf, 01.05.2019