Schlusstermin

FutureAD Neue Medien GmbH & Co.KG

Schwanewede

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur FutureAD Neue Medien GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 11 IN 68/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 68/24
Registerbezug
Walsrode, HRA 203564
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

11 IN 68/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FutureAD Neue Medien GmbH & Co.KG, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRA 203564), vertr. d.: 1. FutureAD Neue Medien Beteiligungs GmbH, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Andreas Rothermund, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), wird der Schlusstermin mit Stichtag 29.05.2026 vertagt auf den Stichtag 10.07.2026, da das Schlussverzeichnis nicht gem. § 188 InsO veröffentlicht wurde.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 05.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Schlusstermin
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens