Forderungsprüfung
FutureAD Neue Medien GmbH & Co.KG
Schwanewede
Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur FutureAD Neue Medien GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.01.2026, Aktenzeichen 11 IN 68/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 68/24
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 203564
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.01.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
11 IN 68/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FutureAD Neue Medien GmbH & Co.KG, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRA 203564), vertr. d.: FutureAD Neue Medien Beteiligungs GmbH, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.12.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.12.2025